Die deutsche Bundespolizei ist heute an allen zentralen Punkten des zivilen Lebens präsent. Sie ist maßgeblich an einer stabilen Sicherheitslage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beteiligt, indem sie vielfältige Aufgaben zum Schutz des Ordnungssystems wahrnimmt. #werbung #polizei #bundespolizei
Vom Bundesgrenzschutz zur Universaleinheit
Die Bundespolizei, wie es sie seit dem 01.07.2005 gibt, war in den Jahren davor seit dem 16.03.1951 als Bundesgrenzschutz tätig und schützte gemäß Artikel 73 I Nr. 5 des Grundgesetzes die deutschen Landesgrenzen.
Bereits in den 70er Jahren zeichnete sich eine Veränderung in dem Aufgabenspektrum des Bundesgrenzschutzes ab. Die endgültige Umbenennung erfolgte aber erst im Jahre 2005 und entgegen länderinterner Bedenken, die einen Kompetenzverlust befürchteten.
Durch die Wiedervereinigung Deutschlands und das Schengener Abkommen, wurden die polizeilichen Kontrolltätigkeiten und grenzschützenden Einsätze weitgehend abgelöst. Stattdessen fokussierten sich die deutschen Polizeikräfte auf Einsätze im Flug- und Bahnverkehr sowie auf die Erhaltung des inneren Sicherheitssystems.
Teil 1
Teil 2:
Teil 3:
Die organografische Aufstellung des Polizeiapparates und die dazugehörigen Tätigkeitsbereiche
Das Bundesministerium des Innern ist dem Bundespolizeipräsidium übergeordnet.
Das Bundespolizeipräsidium mit Sitz in Potsdam unter der Leitung des Präsidenten und Vizepräsidenten gliedert sich in den Leitungsstab und das Leitungsbüro, die Vertrauensstelle und die Stabsstellen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Innenrevision.
Daneben ist es unterteilt in acht Abteilungen mit jeweils untergeordneten Referaten.
Die Abteilungen (Lage und Auswertung, Geheim-Sabotageschutz; Gefahrenabwehr; Kriminalitätsbekämpfung; Internationale Angelegenheiten, Informations- und Kommunikationstechnikzentrum; Polizeitechnik, Materialmanagement; Recht, Personal, Aus- und Fortbildung, Spitzensportförderung; Haushalt, Organisation, Ärztlicher- und Sicherheitstechnischer Dienst) lassen bereits erkennen, welche Tätigkeitsfelder von der Polizei abgedeckt werden.
Im gesamten Bundesgebiet gibt es zehn Bundespolizeiabteilungen mit jeweils einem Abteilungsführer. Diesen übergeordnet ist die Direktion Bundesbereitschaftspolizei mit Sitz in Fuldatal, welche die Bundespolizeiabteilungen organisatorisch anleitet.
Neben diesen Verwaltungsapparaten gibt es noch die operativen Einheiten, die aktiv beim Tatgeschehen eingreifen, wie z. B. die Einsatzhundertschaften, Einheiten zur Beweissicherung oder für Aufklärungsarbeiten.
Die Polizei des Bundes deckt mit seinen Untereinheiten ein großes Tätigkeitsfeld ab und sorgt sowohl für flächendeckende präventive Gefahrenabwehr als auch für repressive Strafverfolgung.
Den Rahmen der Aufgaben und welche Maßnahmen die Polizeibeamten ergreifen dürfen, regeln spezifische Gesetze, allen voran das Bundespolizeigesetz. Grundlage des BPolG ist das Bundesgrenzschutzgesetz vom 19.10.1994, welches mit dem Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei in das BPolG einfloss.
Zwischen den Ländern und dem Bund gibt es eine Kompetenzregelung, d. h. die Aufgabenverteilung ist dem Grunde nach gesetzlich bestimmt. Abweichungen können sich im Einvernehmen ergeben oder dann, wenn die Kompetenzen freiwillig abgetreten werden.
Mit fortschreitender Europäisierung gewinnen aber auch supranationale Regelungen an Bedeutung und beeinflussen die Befugnisse deutscher Polizisten.
Der Schutz des Bundesgebietes durch polizeiliche Überwachungseinsätze an den Grenzen an Land, auf dem Wasser und in der Luft zählt nach wie vor zu dem Betätigungskreis der Polizei, sofern nicht die Landespolizei zuständig ist. Um die Grenzen des Landes wirksam schützen zu können, müssen Grenzübertritte, die Legitimation dazu und Ausweispapiere kontrolliert werden. Der Grenzschutz ist aber nicht mehr die Kernaufgabe. Vielmehr sind in den letzten 40 Jahren etliche neue Einsatzfelder hinzugekommen.
So gibt es zum Beispiel die Bereitschaftspolizei, die mit ihren Einsatz-, Beweissicherungs-, Festnahme- und technischen Einsatzhundertschaften umfassende Dienste leistet.
Die Bundesbereitschaftspolizei greift u. a. ein, um die Bundes- oder Länderpolizei oder auch das Bundeskriminalamt bei besonderen Anlässen mit hohem Sicherheitsbedürfnis oder in gesteigerten Gefahrensituationen zu unterstützen.
Darüber hinaus verfügt die Polizei des Bundes über mehrere Spezialeinheiten, wie die Bundespolizei-Fliegergruppe, die GSG 9 zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, die Bundespolizei-Zentralstelle für Information und Kommunikation (BPOL-ZSIUK), die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft und das Bundespolizeiamt See als Teil der deutschen Küstenwache. Die Polizei des Bundes wirkt zusätzlich auf die Sicherheit des Bahnverkehrs ein, indem sie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in den Bahnhöfen oder auf den Gleisanlagen erkennt und beseitigt.
Ein gesellschaftliches Miteinander soll jedoch nicht nur zu Land, sondern auch in der Luft gewährleistet werden. Um Angriffe auf den Luftverkehr verhindern zu können, finden an deutschen Flughäfen Kontrollen der mitgeführten Gegenstände statt. Führen Reisende gefährliche Gegenstände mit oder wird der Flugverkehr durch terroristische Aktivitäten blockiert, kann das geschulte Polizeipersonal entsprechende Schmutzmaßnahmen ergreifen, Sprengsätze entschärfen oder Objekte sicherstellen.
Polizeiliche Ausrüstungsgegenstände
Ein breites Kontingent an Polizeiausrüstung ist im Angesicht der vielfältigen Aufgaben, die die Polizei zu bewältigen hat, unerlässlich. Einige Ausrüstungselemente werden direkt am Gürtel getragen und sind immer griffbereit.
Dazu gehört z. B. das digitale Handfunkgerät. Es ist nicht üblich, dass jeder Polizeibeamte über ein eigenes mobiles Funkgerät verfügt. Aber jeder Streifendienst und jeder Streifenwagen ist mit mindestens einem Funkgerät ausgestattet. Auch am Gürtel befindlich sind die stählernen Handschließen für den Fall der Festnahme.
Zur weiteren Standardausrüstung zählt ferner das Reizgas in Spraydosen in verschiedenen Größen. Auch Taschenlampen als geeignetes Einsatzmittel in der Dunkelheit in unterschiedlichen Ausführungen (allen voran die Maglite aber auch handlichere Modelle) werden direkt am Mann getragen. Dazu kommen Schlagstücke aus den Materialien Gummi, Hartplastik, Holz oder Metall.
Mit der selbstladenden Dienstwaffe HK P30 mit einem Kaliber von 9 x 19 mm von Heckler & Koch, wiegt der taktische Gürtel knappe sechs Kilogramm. Die HK P30 ist eine speziell für die Polizei konzipierte Selbstladepistole des deutschen Waffenherstellers Heckler & Koch und ist eine Weiterentwicklung der P2000. Darüber hinaus bedient sich die Polizei tierischer Unterstützung. So kommen z. B. Diensthunde zum Einsatz, wenn es um verstärkten Schutz oder das Aufspüren besondere Substanzen sowie Personen oder Leichen geht. Daneben werden Dienstpferde von der Reiterstaffel eingesetzt. Als Dienstpferde kommen aufgrund ihrer Ausgeglichenheit einzig Wallache mit einem Mindestalter von drei Jahren in Betracht. Sie verschaffen dem Polizisten eine erhöhte Position und damit einen besseren Rundumblick bei Massenansammlungen.
Neben diesen Arbeitsgeräten zählt zur Polizeiausrüstung auch die Dienstbekleidung. Diese hält sich bereits seit dem Jahre 2004 in einzelnen Bundesländern und seit 2016 bundesweit in blauen Farbtönen und lässt damit das grün-beige Modell ab. Grund für die neue Farbgebung ist ein einheitliches europäisches Erscheinungsbild. Innerhalb des Bundes weichen die Uniformen der Landespolizei jedoch im Detail voneinander ab, weil jedes Bundesland für die Gestaltung der Uniform selbst verantwortlich ist. Die Uniform kann durch Schutzkleidung wie Handschuhe, Helm oder Schutzweste ergänzt werden. Handschuhe gewährleisten dabei Schutz vor z. B. Schnittverletzungen und Infektionen, der Helm schützt vor Wurfgeschossen und die Weste aus Kevlar mindert die Gefahr einer Schuss- oder Stichverletzung.
Die deutsche Polizei greift bei ihren Einsätzen jedoch auch auf weitere, weitaus größere Einsatzmittel zurück. Dazu zählen die motorisierten Fahrzeuge zu Land, Luft und Wasser. Sie verfügt u. a. über Einsatzfahrzeuge, Spezial- und Sonderfahrzeuge, Lastkraftwagen, Omnibusse sowie Motorräder. Diese Fahrzeuge können sich sowohl für den städtischen Verkehr als auch für das Gelände eignen. Die Fahrzeuge sind dabei unterschiedlicher Fabrikate, wie u. a. VW, Mercedes, BMW oder Ford.
Auch diese tragen mittlerweile das blau-weiße/blau-silberne Farbdesign. Die Ausstattung der Polizei für Lufteinsätze umfasst Einsatz-, Rettungs- und Schulungshubschrauber. Damit übernimmt die deutsche Polizei Aufgaben im Bereich der Observation oder des Transports von Polizeibeamten zu ihren Einsatzorten. Die unterschiedlichen Hubschraubermodelle (Pirol, Bussard, Phönix, Habicht) gehen alle zurück auf den Hersteller Eurocopter. Aber auch Wasserfahrzeuge werden von der Polizei zur Sicherung der See und Rettung Notdürftiger genutzt. Zu der Flotte zählen Einsatzschiffe, Patrouillen- und Schlauchboote mit Längenunterschieden von über 20 Metern.
Neben den typischen Ausrüstungsbestandteilen gibt es auch solche, die nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Dazu gehören Segways für innerstätische Gebiete oder Wasserwerfer, die bei geplanten Demonstrationen herangezogen werden und im Inneren ein Gemisch von Wasser und Reizstoffen beherbergen. Im Zuge der aktuellen Aufrüstung gegen terroristische Anschläge zählen sogar einzelne Panzerwagen (Eagle IV) und Sturmgewehre zum Bestand der Polizei.
Polizeiausrüstung gibt es z.B. hier:
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